Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehr; Geltung des Zeichens 215 "Kreisverkehr" für den fließenden Verkehr; Rückwärtiges Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 14 Abs 1 GG
(Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in einen Kreisverkehr Einfahrenden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwägungsgebot; Anliegergebrauch; Anliegerrecht; Einfahren; fließender Verkehr; Kreisverkehr; nicht-förmliche Straßenplanung; vorgeschriebene Fahrtrichtung
- rechtsportal.de
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehr; Geltung des Zeichens 215 "Kreisverkehr" für den fließenden Verkehr; Rückwärtiges Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in einen Kreisverkehr Einfahrenden?
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.10.2016 - 5 K 5460/16
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Papierfundstellen
- ESVGH 67, 125
- NZV 2017, 101
- VBlBW 2017, 255
- DÖV 2017, 215
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05
Abwägung; Abwägungsgebot; Angemessenheit; Anlieger; Anliegergebrauch; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Entgegen der Beschwerde dürften die Antragsteller durch die beabsichtigte Straßenbaumaßnahme nicht in subjektiven Rechten verletzt werden (ebenso im Ergebnis Nds. OVG, Beschl. v. 23.05.2005 - 1 MN 57/05 -, juris).Überzeugend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass ein Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße i. S. des § 10 Satz 1 StVO - ebenso wie ein Rückwärtseinparken - kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung (…vgl. Hentschel/König/Dauer, StVR 43. A. 2015, § 9 StVO Rn. 51 m.w.N.;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, StVR, 24. A. 2016, § 9 Rn. 67) und der bloße Bedienvorgang, der fahrtechnisch erforderlich ist, um vom Rückwärts- zum Vorwärtsverfahren überzugehen, noch kein Halten i. S. eines selbständigen Verkehrsvorgangs darstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.04.1963 - 4 StR 82/63 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 23.05.2005, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13
Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen (vgl. BA, S. 3), dass den Antragstellern durch diese Baumaßnahme aller Voraussicht nach kein Eingriff in den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Kernbereich ihres Anliegerrechts droht (vgl. hierzu Senatsurt. v. 28.02.2002 - 5 S 1121/0 -, ESVGH 52, 149, v. 04.02.2015 - 5 S 2198/12 -, VBlBW 2016, 37, v. 26.01.2016 - 5 S 1229/14 -, VBlBW 2016, 384, u. v. 22.03.2016 - 5 S 531/13 -, VBlBW 2016, 382), weil die Zufahrt zur bzw. die Ausfahrt aus der Garage bzw. den übrigen notwendigen Stellplätzen auf ihrem Grundstück durch den bevorstehenden Umbau in einen Kreisverkehr weder unmöglich gemacht noch in wesentlicher Weise erschwert wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 StrG). - VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 5 S 1121/00
Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Anordnung zwecks …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen (vgl. BA, S. 3), dass den Antragstellern durch diese Baumaßnahme aller Voraussicht nach kein Eingriff in den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Kernbereich ihres Anliegerrechts droht (vgl. hierzu Senatsurt. v. 28.02.2002 - 5 S 1121/0 -, ESVGH 52, 149, v. 04.02.2015 - 5 S 2198/12 -, VBlBW 2016, 37, v. 26.01.2016 - 5 S 1229/14 -, VBlBW 2016, 384, u. v. 22.03.2016 - 5 S 531/13 -, VBlBW 2016, 382), weil die Zufahrt zur bzw. die Ausfahrt aus der Garage bzw. den übrigen notwendigen Stellplätzen auf ihrem Grundstück durch den bevorstehenden Umbau in einen Kreisverkehr weder unmöglich gemacht noch in wesentlicher Weise erschwert wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 StrG).
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14
Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen (vgl. BA, S. 3), dass den Antragstellern durch diese Baumaßnahme aller Voraussicht nach kein Eingriff in den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Kernbereich ihres Anliegerrechts droht (vgl. hierzu Senatsurt. v. 28.02.2002 - 5 S 1121/0 -, ESVGH 52, 149, v. 04.02.2015 - 5 S 2198/12 -, VBlBW 2016, 37, v. 26.01.2016 - 5 S 1229/14 -, VBlBW 2016, 384, u. v. 22.03.2016 - 5 S 531/13 -, VBlBW 2016, 382), weil die Zufahrt zur bzw. die Ausfahrt aus der Garage bzw. den übrigen notwendigen Stellplätzen auf ihrem Grundstück durch den bevorstehenden Umbau in einen Kreisverkehr weder unmöglich gemacht noch in wesentlicher Weise erschwert wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 StrG). - BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Das Verwaltungsgericht hat im Übrigen zu Recht auf die besondere örtliche Lage des Grundstücks an der Innenkurve einer bevorrechtigten Straße und die sich daraus ergebende situationsbedingte Vorbelastung hingewiesen (vgl. BA, S. 4;… Senatsurt. v. 28.02.2002, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358), aufgrund der schon bisher Zu- bzw. Ausfahrtserschwernisse bestanden. - VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 5 S 2198/12
Wegfall einer notwendigen Grundstückszufahrt durch Anlegung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen (vgl. BA, S. 3), dass den Antragstellern durch diese Baumaßnahme aller Voraussicht nach kein Eingriff in den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Kernbereich ihres Anliegerrechts droht (vgl. hierzu Senatsurt. v. 28.02.2002 - 5 S 1121/0 -, ESVGH 52, 149, v. 04.02.2015 - 5 S 2198/12 -, VBlBW 2016, 37, v. 26.01.2016 - 5 S 1229/14 -, VBlBW 2016, 384, u. v. 22.03.2016 - 5 S 531/13 -, VBlBW 2016, 382), weil die Zufahrt zur bzw. die Ausfahrt aus der Garage bzw. den übrigen notwendigen Stellplätzen auf ihrem Grundstück durch den bevorstehenden Umbau in einen Kreisverkehr weder unmöglich gemacht noch in wesentlicher Weise erschwert wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 StrG). - VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02
Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Es kann auch nicht die Rede davon sein, dass die Antragsgegnerin die privaten Anliegerinteressen der Antragsteller bei ihrer nicht förmlichen Straßenplanung "in keinster Weise bedacht und in eine Abwägung eingestellt" hätte (vgl. zum auch hier geltenden Abwägungsgebot Senatsurt. v. 28.07.2003 - 5 S 1399/02 -, juris: Senatsbeschl. v. 23.02.2010 - 5 S 1729/09 - u. v. 10.09.2014 - 5 S 2600/13 -). - BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Allein der Umstand, dass das Grundstück mit dem Kraftfahrzeug nur noch in einer Richtung verlassen und nur noch aus einer Richtung angefahren werden kann, stellt eine von den Anliegern jedenfalls hinzunehmende Verkehrsbeschränkung dar, die sich hier aus der Einführung des Kreisverkehrs ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.10.1976 - VII C 24.73 -, Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3). - BGH, 03.04.1963 - 4 StR 82/63
Rückwärtsfahren in einer Haltverbotszone - "Haltverbot" als "Verbot jedes Haltens …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Überzeugend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass ein Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße i. S. des § 10 Satz 1 StVO - ebenso wie ein Rückwärtseinparken - kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung (…vgl. Hentschel/König/Dauer, StVR 43. A. 2015, § 9 StVO Rn. 51 m.w.N.;… Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, StVR, 24. A. 2016, § 9 Rn. 67) und der bloße Bedienvorgang, der fahrtechnisch erforderlich ist, um vom Rückwärts- zum Vorwärtsverfahren überzugehen, noch kein Halten i. S. eines selbständigen Verkehrsvorgangs darstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.04.1963 - 4 StR 82/63 -, juris;… Nds. OVG, Beschl. v. 23.05.2005, a.a.O.). - BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95
Rechtsmittel gegen die Verhängung eines Bußgeldes und eines Fahrverbotes wegen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Auch dem angeführten Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Bußgeldsachen vom 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95 - (NZV 1996, 161) lassen sich keine Gründe entnehmen, die die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts in Frage stellten, zumal dem Beschluss kein Einfahren aus einem Grundstück i. S. des § 10 Satz 1 StVO, sondern ein Rückwärtseinbiegen aus der Fahrbahn (eines privaten Forstwegs) zugrunde lag (…vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 10 Rn. 2).
- BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
Befahren einer Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung; …
Lediglich (unmittelbares) Rückwärtseinparken ("Rangieren") ist - ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße - kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung (…vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 657, 658, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Justiz 2017, 355, juris Rn. 5; Ternig, VD 2018, 208).